Neue Zahlen zur Anwaltschaft: mehr Syndici – im übrigen stabil
Die BRAK hat ihre kleine Mitgliederstatistik zum 1.1.2019 veröffentlicht.
Zum Stichtag verzeichneten die regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 165.857 Mitglieder. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 0,31 %. Die Tendenz, dass die Anwaltschaft insgesamt nur noch sehr moderat wächst, setzt sich damit fort, im Vergleich zum Vorjahr fiel der Anstieg jedoch wieder etwas größer aus.
Sehr deutlich war hingegen – wie im Vorjahr – die Zunahme bei den Syndikusrechtsanwälten: 2.864 Kolleginnen und Kollegen hatten eine Syndikuszulassung, im Vorjahr waren es 1.975, im Jahr 2017, in dem diese Zulassungsart erstmals erfasst wurde, 957. Doppelzulassungen als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt gab es 14.012 (Vorjahr: 12.079; 2017: 8.738).
Ein Anstieg ist auch bei den zugelassenen Rechtsanwalts-GmbHs erkennbar: Zum Stichtag waren es 947 (Vorjahr: 848). Die Zahl der Rechtsanwalts-AGs und -UGs blieb hingegen gleich.
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