Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 10/2020

„Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“: erneut scharfe Kritik der BRAK

17.06.2020Newsletter

Die BRAK hat – wie bereits zum Referentenentwurf – scharfe Kritik an dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur „Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ geäußert. Der Gesetzgeber hält die Situation bei der Erstattung von Inkassokosten für unbefriedigend, weil es unnötige Kostendoppelungen gebe und mangelnde Kenntnisse der Schuldner ausgenutzt würden. Der Gesetzentwurf sieht daher u.a. eine Reduktion der Geschäfts- und Einigungsgebühr, eine Beschränkung der Erstattungsfähigkeit der Kosten sowie erweiterte Informationspflichten vor. Kernanliegen ist es, Verbraucher vor überhöhten und damit missbräuchlichen Inkassoforderungen insbesondere von Inkassounternehmen zu schützen. Die BRAK sieht die meisten im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sehr kritisch. Es bestehe keinerlei Anlass für Änderungen im anwaltlichen Gebührenrecht, die nahezu eine Halbierung der abrechenbaren Vergütung für anwaltliche Inkassotätigkeiten bewirken und dem tatsächlichen Arbeitsaufwand nicht gerecht werden.

Der Entwurf geht aus Sicht der BRAK von zwei unzutreffenden Prämissen aus: Zum einen, dass eine Gleichbehandlung von Rechtsanwälten und gewerblichen Inkassodienstleistern geboten sei; zum anderen, dass eine Regulierung etwaiger Erstattungsansprüche im Verhältnis Gläubiger und Schuldner über die Regulierung der Vergütungsansprüche von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern erfolgen müsse. Die vorgesehenen eklatanten Kürzungen der anwaltlichen Gebühren und die Ausweitung der ohnehin nicht akzeptablen berufsrechtlichen Darlegungs- und Informationspflichten von Rechtsanwälten zugunsten der jeweiligen Gegner nach § 43d BRAO führen nach Auffassung der BRAK zu einer weiteren massiven Schwächung der Anwaltschaft.

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