Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 16/2020

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021: Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen

18.09.2020Newsletter

Das Bundeskabinett hat am 16.9.2020 den Gesetzentwurf zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) beschlossen. In diesem Regierungsentwurf wurde das KostRÄG 2021 mit der bereits seit Ende 2019 geplanten Anpassung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz) zusammengeführt. BRAK und DAV hatten zu dem Ende Juli vorgelegten Referentenentwurf des KostRÄG 2021 gemeinsam Stellung genommen. Einige der darin enthaltenen Änderungsvorschläge finden sich erfreulicherweise im Regierungsentwurf wieder, etwa bei den Regelungen zur Streitverkündung und zur Handhabung von Vergleichen.

Die BRAK begrüßt, dass das Gesetzgebungsverfahren nun vorangetrieben wird. Wichtig ist, es auch zügig zum Abschluss zu bringen, damit die dringend notwendige Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung Anfang 2021 in Kraft tritt. Die BRAK wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin intensiv und kritisch begleiten.

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