Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 16/2020

Registermodernisierungsgesetz: Kritik der BRAK

18.09.2020Newsletter

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze zielt das Bundesministerium des Inneren darauf, die Datenhaltung in der öffentlichen Verwaltung zu verbessern und aktuelle, konsistente Basisdaten zu natürlichen Personen zu gewährleisten, damit – in Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes – die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vorangetrieben werden kann. Dies soll durch ein die verschiedenen Fachregister übergreifendes Identitätsmanagement geschehen. Der Gesetzentwurf sieht dazu u.a. vor, dass im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV), in dem alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit ihren SAFE-IDs für den elektronischen Rechtsverkehr enthalten sind, zusätzlich die Steueridentifikationsnummer aufgenommen wird. Hiergegen wendet sich die BRAK in ihrer Stellungnahme:

Das Anwaltsverzeichnis dient, so die BRAK, der Auskunft über die kanzleibezogenen Daten für alle am Rechtsverkehr Beteiligten, hat also Außenwirkung und dient der Information Dritter. Das Registermodernisierungsgesetzt ist indes darauf angelegt, die Datenqualität zu verbessern, damit eine natürliche Person im Verwaltungsverfahren eindeutig identifizierbar ist. Der Gesetzentwurf betrifft somit das Innenverhältnis zwischen natürlicher Person und Verwaltung, eine Aufnahme der Steueridentifikationsnummer ins BRAV kann das Ziel des Gesetzentwurfs überhaupt nicht erreichen . Sie fordert daher, das Anwaltsverzeichnis aus der entsprechenden Anlage zu dem Gesetzentwurf zu streichen.

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