„Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“: massive Bedenken der BRAK
Im Vorfeld der Abstimmung im Rat der Europäischen Union über die Entschließung „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ hat BRAK-Vizepräsident André Haug eindringlich an Bundesinnenminister Horst Seehofer appelliert, keine Beschlussfassung des Rates zu unterstützen, welche – wie der Entschließungsentwurf – die Vertraulichkeit von über das Internet ausgetauschten Informationen gefährdet; denn diese sei eine Grundvoraussetzung für eine rechtsstaatlichen Grundsätzen genügende anwaltliche Beratung im digitalen Zeitalter.
Zu einer informellen Vorfassung der Entschließung hatte die BRAK ihre massiven Bedenken in einer ausführlichen Stellungnahme geäußert. Bemängelt hatte die BRAK vor allem, dass die als Konsequenz der Resolution zwangsläufig zu verabschiedenden Einschränkungen der Verschlüsselungsmöglichkeiten es den Nutzern entsprechender Kommunikationsdienste unmöglich machen wird, auf die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation zu vertrauen. Die Bedenken der BRAK wurden in der neuen Beschlussvorlage leider nicht ausgeräumt. Alle Hervorhebungen der Achtung der Grundrechte und alle Beteuerungen, dass ein Verbot der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder eine Pflicht zum Einbau von Hintertüren nicht geplant seien, überzeugen jedoch nicht, wenn gleichzeitig an dem Ziel festgehalten wird, über die bereits bestehenden Möglichkeiten einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung hinaus einen Zugriff auf verschlüsselte Informationen zu er-möglichen.
In seiner Sitzung am 14.12.2020 hat der Rat der Europäischen Union die Entschließung „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ verabschiedet. Darin hebt der Rat seine Unterstützung für die Entwicklung, Umsetzung und Nutzung starker Verschlüsselung als ein notwendiges Mittel zum Schutz der Grundrechte und der digitalen Sicherheit hervor. Zugleich müsse aber gewährleistet werden, dass die Strafverfolgungs- und Justizbehörden ihre gesetzlichen Befugnisse auch im Online-Bereich ausüben können.
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