Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 22/2021

Datenschutz: Evaluierungsbericht des Bundesinnenministeriums veröffentlicht – Aufsichtsbefugnisse gegenüber Berufsgeheimnisträgern bleiben eingeschränkt

Die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie eine flankierende Richtlinie brachten für das deutsche Datenschutzrecht großen Anpassungs- und Umsetzungsbedarf.

03.11.2021Newsletter

Durch das hierzu erlassene Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 wurde hierzu u.a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) neu gefasst. Zur nach der Gesetzesbegründung vorgesehenen Evaluierung nach spätestens drei Jahren hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) Mitte Oktober seinen Evaluierungsbericht veröffentlicht. Gegenstand der Evaluation waren u.a. die Ausnutzung der Öffnungsklauseln und die Sachgerechtigkeit, Praktikabilität und Normenklarheit des BDSG. Hierzu wurden die Normanwender befragt; auch die BRAK hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt.

Einer der Streitpunkte des neu gefassten BDSG soll nach dem Evaluierungsbericht des BMI unverändert bleiben: die in § 29 Abs. 3 BDSG enthaltene Ausnahme, wonach die Befugnisse der Aufsichtsbehörden gegenüber Berufsgeheimnisträgern eingeschränkt werden. Die Aufsichtsbehörden hatten die Streichung der Ausnahme gefordert. Die BRAK sieht hingegen den Schutz des Mandatsgeheimnisses gefährdet und hatte eine weitergehende Einschränkung der aufsichtsbehördlichen Befugnisse angemahnt.

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