Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 07/2021 v. 08.04.2021

Fortentwicklung des Strafprozessrechts: BRAK lehnt Regelungsvorschläge ab

08.04.2021

Die BRAK hat sich ablehnend zu zwei Regelungen geäußert, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen der Beteiligung zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vorgeschlagen hatte. Die Vorschläge betreffen Durchsuchungen zur Nachtzeit und die europaweite Fahndung.

Mit dem Regelungsvorschlag zu Durchsuchungen zur Nachtzeit (§ 104 StPO) soll im Kern den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden, Datenträger dann zu beschlagnahmen, wenn sie gerade durch einen Beschuldigten genutzt werden und daher unverschlüsselt sind; anderenfalls wäre die Erlangung von Beweismitteln aussichtslos oder jedenfalls wesentlich erschwert. Die BRAK sieht keinen Bedarf für die vorgeschlagene Änderung, da der drohende Verlust von Beweismitteln bereits durch „Gefahr im Verzug“ erfasst werde. Zudem sei nicht mit Tatsachen belegt, dass Datenträger zur Nachtzeit leichter unverschlüsselt beschlagnahmt werden könnten.

Das zweite nachträglich an das BMJV herangetragene Anliegen betrifft § 131 I StPO; damit soll eine Sollvorschrift für eine europaweite Fahndung geschaffen werden, wenn die Voraussetzungen eines Europäischen Haftbefehls (EuHb) vorliegen. Erreicht werden soll damit, dass häufiger neben einem nationalen Haftbefehl auch ein EuHb beantragt und erlassen wird. Die BRAK lehnt diesen Vorschlag als weder sinnvoll noch verhältnismäßig ab. Der EuHb bedeute gegenüber der deutschlandweiten Ausschreibung zur Fahndung zusätzlichen organisatorischen Aufwand und greife tiefer in die Grundrechte des Betroffenen ein. Er umfasse zugleich Ersuchen um Fahndung, Festnahme und Überstellung des Verfolgten und gehe damit über die mit einem nationalen Haftbefehl verbundene Freiheitsbeschränkung hinaus. Eine europaweite Ausschreibung sei daher nur verhältnismäßig, wenn Anhaltspunkte für eine Flucht des Beschuldigten ins Ausland bestehen. Die BRAK hält zudem auch die Notwendigkeit einer Erhöhung des Anteils an EuHb für zweifelhaft, da kein anderer Mitgliedstaat so viele EuHb ausstelle wie Deutschland.

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