Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 08/2021 v. 22.04.2021

Europäischer Haftbefehl: BRAK nimmt Stellung zu geplanter Stärkung deutscher Staatsanwaltschaften

22.04.2021

Die BRAK hat sich kritisch zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geäußert. Mit dem geplanten Gesetz soll die Handlungsfähigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften als eigenständige Akteure im Bereich sämtlicher Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union gestärkt werden. Hintergrund des Vorhabens ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019, in der dieser den deutschen Staatsanwaltschaften absprach, unabhängige „ausstellende Behörden“ im Sinne des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl zu sein, da sie der Gefahr ministerieller Einzelweisungen ausgesetzt sind. In einer weiteren Entscheidung aus dem Jahr 2020 sprach der EuGH dies auch in Bezug auf „vollstreckende Behörden“ aus. Dies führt zu praktischen Hindernissen bei der Ausstellung europäischer Haftbefehle.

Die BRAK begrüßt in ihrer Stellungnahme das Gesetzesvorhaben im Grundsatz. Der Entwurf geht aus ihrer Sicht jedoch über das gebotene Maß hinaus. Das erscheine nicht nur unnötig, sondern gefährde die notwendig hierarchische Struktur der Staatsanwaltschaften. Auch sonst überzeuge der Entwurf, was die vorgeschlagenen Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) anbetrifft, nicht in allen Punkten. Zudem fehle die gebotene klare gesetzliche Regelung richterlicher Zuständigkeit für den Erlass eines Europäischen Haftbefehls.

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