Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 08/2021 v. 22.04.2021

Für die Wahrung des Parlamentsvorbehaltes – BRAK-Appell für die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit

22.04.2021

Gerade in Zeiten einer Pandemie muss der gebotene Weg der Gesetzgebung zur Erhaltung und Sicherung des Rechtsstaates garantiert bleiben. Diesen Appell hat die BRAK angesichts der seit einem Jahr andauernden Corona-Krise in einem Positionspapier formuliert. Das immer wieder aufflammende Infektionsgeschehen erfordere ein Tätigwerden, jedoch dürfe dies nicht, wie in der Corona-Krise zu beobachten, allein bei der Exekutive liegen, ohne dass Bundestag und Landesparlamente befasst werden. Rechtsstaatliche Strukturen können und dürfen nicht zur Disposition der einzelnen Gewalten stehen. Je wesentlicher die Allgemeinheit in ihren Kernrechten betroffen sei, umso eher bestehe der Parlamentsvorbehalt. Die Parlamente dürften daher nicht zu viele wesentlichen Entscheidungen der Exekutive überlassen.

Die BRAK sieht insbesondere den bisherigen Weg, den Zugang zum Impfstoff und damit die Impfreihenfolge durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zu regeln, als kritisch an: Der parlamentarische Gesetzgeber sollte aufgrund der durchschlagenden Grundrechtsrelevanz in diesem Bereich prioritär zuständig sein. Eilbedürftigkeit sei mit Blick auf die Impfreihenfolge keine überzeugende Rechtfertigung für ein Vorgehen ausschließlich im Verordnungswege; denn dass eine entsprechende Regelung zu erlassen sein würde, war absehbar und hatte auch der Gesetzgeber selbst erkannt, als er diese Verordnungsermächtigung erließ.

Die BRAK betont ausdrücklich, dass es nicht um das verfolgte Ziel, sondern vielmehr den beschrittenen Weg gehe. Sinn und Zweck dieses Appells sei keinesfalls, getroffene und im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung durchaus gebotene Maßnahmen in Zweifel zu ziehen. Vielmehr solle der Rechtsstaat auch in Krisenzeiten erhalten und gewährleistet werden.

Bereits im Herbst und Winter 2020 hatte die BRAK in zwei Positionspapieren auf aus ihrer Sicht bedenkliche Entwicklungen für den Rechtsstaat im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufmerksam gemacht.

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