Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 17/2022

DAI: Online-Vortrag LIVE Unterhaltspfändung national und international

In diesem Online-Vortrag vermitteln die erfahrenen Referenten Cornelia Herrmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, und Dieter Schüll, Bürovorsteher – nationaler und internationaler Forderungseinzug – am 30. August 2022 praxisrelevantes Knowhow rund um den Prozess der Unterhaltspfändung.

24.08.2022Newsletter

Denn Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist stets ein Unterhaltstitel, aus dem die Vollstreckung betrieben werden kann. Zeigt sich der Unterhaltsschuldner weigerlich und ist noch kein Unterhaltstitel vorhanden ist die Einstweilige Anordnung wegen Unterhalt nach § 246 FamFG geschaffen, um schnell einen Titel zu erstreiten.

Die Referenten geben wertvolle Tipps und Tricks rund um die Titelbeschaffung und erörtern die Unterhaltspfändung unter anderem auf Basis folgender Themen: Die besondere Rangstelle des Unterhaltsgläubigers nach § 850d ZPO und Berücksichtigung bei bereits ausgebrachten Vorpfändungen aus untergeordneten Rangklassen, Reduzierung von unpfändbaren Beträgen nach § 850a ZPO, Durchführung einer Kontopfändungsmaßnahme bei Unterhaltsforderungen und Sicherung von Unterhaltsforderungen im Rahmen der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.

Dargestellt und in der praktischen Umsetzung ebenfalls erörtert werden die EG-Unterhaltsverordnung (EG-UntVO), die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen) sowie die EUGVVO (Brüsseler Verordnung sowie Neufassung Brüsseler I-Verordnung).

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Mehr zu dem Arbeitsprogramm des 5,0-stündigen Online-Vortrag LIVE Unterhaltspfändung national und international finden Sie hier.

Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Fortbildungsveranstaltungen finden Sie unter https://www.anwaltsinstitut.de/.