DAI: Erste Erkenntnisse zum Wohnungsbauturbo
Am 27.2.2026 werden das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung sowie die Neuerungen und ihre wichtigsten Auswirkungen auf die Praxis vom Referierenden Dr. Christian Giesecke LL.M. besprochen.
In diesem Online-Vortrag am 27.2.2026, 10:00 – 12:45 Uhr referiert Dr. Christian Giesecke LL.M. über das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung sowie die Neuerungen und ihre wichtigsten Auswirkungen auf die Praxis.
Die Schaffung dringend benötigten Wohnraums stellt die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Mit den durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vorgenommenen Änderungen des Baugesetzbuchs eröffnen sich nun neue Handlungsspielräume: Der befristete Wohnungsbau-Turbo nach § 246e BauGB, erweiterte Befreiungsmöglichkeiten vom Bauplanungsrecht nach §§ 31 III, 34 IIIb BauGB, ein neues gemeindliches Zustimmungsverfahren sowie flexiblere Lärmschutzregelungen sollen deutlich schnellere Verfahren ermöglichen und für eine bedarfsgerechtere Wohnraumentwicklung sorgen.
Im Rahmen der Neuerung des Gesetzes wird der (befristete) Tatbestand des „Bau-Turbos“ § 246e BauGB besprochen. Dieser zeichnet sich insbesondere durch seinen weiten Abweichungstatbestand im Vergleich zu den bisherigen Befreiungstatbeständen aus. Die daraus resultierenden planungsrechtlichen Folgen werden hier eingehend betrachtet, einschließlich der umweltrechtlichen Anforderungen und Rechtsschutzmöglichkeiten. Herausforderungen bestehen vor allem hinsichtlich der Erforderlichkeit und konkreten Ausgestaltung der Strategischen Umweltprüfung gemäß § 246e I 2 BauGB sowie dem Zusammenspiel der Regelung mit dem allgemeinen Gebietserhaltungsanspruch.
Die Änderungen in den § 31 III BauGB und § 34 IIIb BauGB bieten Abweichungsmöglichkeiten vom Einfügungsgebot für Wohnbebauung und von den Grundzügen eines Bebauungsplans. Es wird thematisiert, inwiefern diese Regelungen zusätzliche Planungs- und Nutzungsspielräume zugunsten des Wohnungsbaus schaffen, welche Anwendungsvoraussetzungen zu beachten sind und welche Praxisrelevanz diese Vorschriften im Verhältnis zu § 246e BauGB haben.
Bei den genannten Befreiungs- und Abweichungstatbeständen ist zudem die Zustimmungspflicht der Gemeinden zu beachten, die in § 36a BauGB geregelt wurde und die kommunale Planungshoheit absichern soll. Die Anforderungen sowie Herausforderungen in der kommunalen Praxis werden in dem Seminar eingehend beleuchtet.
Interessant sind außerdem die Auswirkungen der neu eingefügten Festsetzungsmöglichkeiten von Immissionswerten und Emissionskontingenten i.R.d. § 9 I Nr. 23 lit. a), aa) BauGB. Es wird dargestellt, wie die Kommunen hierdurch nun schon auf der Planungsebene rechtssicher den Lärmschutz durch gezielte Festsetzungen für den jeweiligen städtebaulichen Einzelfall sicherstellen kann und welchen Herausforderungen dabei begegnet werden muss. Anhand entsprechender Praxisfälle und der bisherigen rechtlichen Herausforderungen wird der Umgang mit den einzelnen Vorschriften eingehend besprochen.
Mehr Details zu der Veranstaltung (2,50h – nach § 15 FAO) finden Sie hier.
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