IRZ: Kanzleien als Gastgeber im Hospitationsprogramm 2026 gesucht
Internationale Perspektiven gewinnen, Nachwuchs fördern, Netzwerke ausbauen: Das multilaterale Hospitationsprogramm 2026 bringt junge ausländische Kolleginnen und Kollegen in deutsche Kanzleien – und bietet diesen eine unkomplizierte Möglichkeit zum fachlichen Austausch.
Bereits zum 32. Mal führen die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) ein multilaterales Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch. Vom 28. September bis 31. Oktober 2026 erhalten die Teilnehmenden vertiefte Einblicke in das deutsche und europäische Zivil‑, Handels‑ und Wirtschaftsrecht sowie in das System des europäischen Menschenrechtsschutzes.
Ziel des Programms ist es, den internationalen fachlichen Austausch zu stärken und zugleich nachhaltige Impulse für die Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen in den Herkunftsländern der Teilnehmenden zu setzen. Die Hospitantinnen und Hospitanten bringen ihre Erfahrungen sowohl in ihre berufliche Praxis als auch in berufsrechtliche und rechtspolitische Diskurse ein.
Die Teilnehmenden sind in ihren Heimatländern anwaltlich tätig und verfügen über gute Deutschkenntnisse. Eine Vergütung durch die aufnehmenden Kanzleien ist nicht vorgesehen.
Praxisphase in deutschen Kanzleien
Kernstück des Programms ist die Hospitation in deutschen Anwaltskanzleien vom 5. bis 28. Oktober 2026. In dieser Zeit erhalten die Teilnehmenden unmittelbare Einblicke in die anwaltliche Praxis, Arbeitsabläufe und Mandatsbearbeitung. Eine aktive Einbindung in den Kanzleialltag ist ausdrücklich erwünscht.
Die Zuweisung der Hospitantinnen und Hospitanten erfolgt durch die IRZ unter Berücksichtigung fachlicher Schwerpunkte. Alternativ können Teilnehmende auch eigenständig eine aufnehmende Kanzlei finden.
Vorteile für gastgebende Kanzleien
Für Kanzleien bietet die Teilnahme eine niedrigschwellige Möglichkeit, internationale Kontakte zu knüpfen und den eigenen fachlichen Horizont zu erweitern. Der Austausch mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Rechtsordnungen eröffnet neue Perspektiven auf rechtliche Fragestellungen und stärkt zugleich die interkulturellen Kompetenzen im Team.
Ein zusätzlicher organisatorischer Aufwand entsteht nur in begrenztem Umfang: Eine Vergütungspflicht besteht nicht. Die Teilnehmenden erhalten von den Veranstaltern Zuschüsse zu Lebenshaltungs‑ und Unterbringungskosten.
Ablauf des Programms
Das Programm beginnt mit einem Einführungsseminar in Bonn (28. September bis 2. Oktober 2026), das zentrale Grundlagen des deutschen und europäischen Rechts sowie das Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vermittelt. Nach der Praxisphase in den Kanzleien kehren die Teilnehmenden am 29. Oktober nach Bonn zurück; am 30. Oktober findet ein Auswertungsseminar statt. Die Abreise erfolgt am 31. Oktober 2026.
Jetzt als Gastgeber beteiligen
Gesucht werden engagierte Kanzleien im gesamten Bundesgebiet, die bereit sind, für rund drei Wochen eine Hospitantin oder einen Hospitanten aufzunehmen und Einblicke in ihre Praxis zu gewähren.
Interessierte Kanzleien können sich bis zum
26. Juni 2026
bei der IRZ melden und sich direkt – auch für weitere Informationen – an Sidi Khairy (khairy@irz.de) oder Rita Tenhaft (tenhaft@irz.de) wenden.
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