Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 10/2026

Zehn Stunden Berufsrecht: DAI-Pflichtfortbildung für Anwaltseinsteiger startet

Im Rahmen der großen BRAO-Reform hat der Gesetzgeber eine verbindliche Fortbildungspflicht für anwaltliche Berufsanfänger:innen eingeführt: Zehn Zeitstunden Berufsrecht sind verpflichtend. Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) bietet dafür ein zweiteiliges Online-Programm an.

13.05.2026 Newsletter

Mit der Einführung des § 43f BRAO hat der Gesetzgeber im Zuge der umfassenden Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung eine verbindliche Pflicht zur Fortbildung geschaffen – ein Schritt, den viele Anwältinnen und Anwälte seit Jahren gefordert hatten. 

Die Vorschrift präzisiert, was bereits in § 43 BRAO als Maßstab für eine gewissenhafte Berufsausübung festgelegt ist: Rechtsanwälte und -anwältinnen müssen ihre fachliche Kompetenz kontinuierlich auf dem neuesten Stand halten, um dem besonderen Vertrauen gerecht zu werden, das ihrem Berufsstand sowohl innerhalb der anwaltlichen Tätigkeit als auch im öffentlichen Auftreten entgegengebracht wird. 

Praxisnahes Berufsrechtswissen

Referent Stefan Peitscher, langjähriger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Hamm, vermittelt unter dem Motto „Rechtsanwalt werden, sein und bleiben" praxisnahes Berufsrechtswissen: von der Mandatsannahme über Interessenkollisionen bis zu Pflichtverletzungen und ihrer Folgen.

Termine vor der Sommerpause (jeweils Online-Vortrag LIVE, 5 Zeitstunden):

  • Teil 1: 27. Mai 2026 – Grundlagen des anwaltlichen Berufsrechts
  • Teil 2: 24. Juni 2026 – Praxis und Pflichtverletzungen

Details & Anmeldung

Weitere Termine ab Herbst: 14. und 28. September, 12. Oktober und 9. November 2026.

Die Seminare sind auch nach § 31 II BORA anerkannt, sodass Fachanwältinnen und Fachanwälte die Teilnahme auf ihre Fortbildungspflicht anrechnen können.

Anmeldung und Details unter anwaltsinstitut.de – oder direkt zum DAI Insights Newsletter anmelden.