Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 21/2026

DAI: Medizinrecht: Psychotherapeutenrecht im Fokus

Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und die weiterhin nicht abschließend geregelte Finanzierung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung stehen im Zentrum aktueller rechtlicher Auseinandersetzungen. Die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Absenkung zahlreicher EBM-Bewertungen wurde im Juli 2026 gerichtlich vorläufig ausgesetzt; zugleich wird über die vollständige und sektorenübergreifende Refinanzierung der Weiterbildung weiterhin kontrovers diskutiert. Sind Sie auf den aktuellen Streitstand und seine Konsequenzen für die Beratungspraxis vorbereitet?

14.10.2026 Newsletter

Psychotherapeutenrecht zwischen Vergütungsreform und Weiterbildungsfinanzierung

Die psychotherapeutische Versorgung ist derzeit Gegenstand intensiver rechtspolitischer und gerichtlicher Auseinandersetzungen. Im Mittelpunkt stehen zwei für die anwaltliche Beratung besonders relevante Regelungskomplexe: die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab und die weiterhin nicht abschließend geregelte Finanzierung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung. 

Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss am 11.3.2026, die Bewertung zahlreicher psychotherapeutischer Leistungen mit Wirkung zum 1.4.2026 um rund 4,5 Prozent abzusenken. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum 1.1.2026 erhöht. Während die Kassenärztliche Bundesvereinigung und psychotherapeutische Berufsvertretungen die Absenkung insbesondere wegen der Berechnungsmethodik und möglicher Auswirkungen auf die Versorgung kritisieren, bewertet der GKV-Spitzenverband die Anpassung unter Einbeziehung der erhöhten Strukturzuschläge als sachgerecht. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Vollziehung der Absenkung mit Beschluss vom 9.7.2026 vorläufig ausgesetzt und erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Vergleichsmethodik geäußert; eine abschließende Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Hinzu kommen die seit dem 30.7.2026 geltenden Vorgaben des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Damit stellen sich aktuelle Fragen zur Angemessenheitsprüfung nach § 87 IIc S. 8 SGB V, zur Reichweite der Entscheidungskompetenz des Bewertungsausschusses und zu möglichen Folgen für Vergütung nd Sicherstellungsauftrag. 

Auch die Finanzierung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung bleibt rechtspolitisch umstritten. Die Reform des Psychotherapeutengesetzes hat ein neues Qualifikationssystem mit Approbation nach dem Studium und anschließender Weiterbildung geschaffen. Für deren vollständige und sektorenübergreifende Refinanzierung besteht nach Auffassung zahlreicher Berufsverbände und Fachgremien weiterhin gesetzgeberischer Klärungs- und Regelungsbedarf. Berufsverbände und Sachverständige warnen, dass eine unzureichende Zahl finanzierter Weiterbildungsstellen mittelfristig die Nachwuchsgewinnung und die psychotherapeutische Versorgung beeinträchtigen könnte. Für die anwaltliche Praxis sind insbesondere die Finanzierungssystematik, die Verantwortlichkeit der beteiligten Leistungsträger und die sozialrechtliche Einordnung der Weiterbildungsstellen von Bedeutung. 

Systematische, praxisorientierte Aufarbeitung

Ausgehend von diesen aktuellen Konfliktfeldern führt die Fortbildung „Psychotherapeutenrecht“ systematisch durch das Berufsrecht sowie die zulassungs-, vergütungs- und pflichtenbezogenen Regelungen des SGB V. Behandelt werden die neuesten normativen Entwicklungen und die aktuelle Rechtsprechung. Darüber hinaus umfasst das Programm unter anderem Zulassung und Teilzulassung, Nachbesetzung und Sonderbedarf, Jobsharing, Anstellung und Zweigpraxis sowie zentrale Berufspflichten wie Schweigepflicht, Aufklärung, Dokumentation, Akteneinsicht, Abstinenzgebot und Fernbehandlung. Damit ordnet die Veranstaltung die Auseinandersetzungen um Vergütung und Weiterbildungsfinanzierung in den Gesamtzusammenhang des Psychotherapeutenrechts ein. 

Wissenschaft trifft Praxis

Referent ist Prof. Dr. Martin Stellpflug, M.A., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht sowie Mediator. Er ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Psychotherapeuten-, Medizin- und Sozialrecht tätig und verfügt über umfangreiche praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet. Seine Erfahrungen aus berufsgerichtlichen Verfahren ermöglichen eine praxisnahe Einordnung der aktuellen Entwicklungen und ihrer Bedeutung für die anwaltliche Beratung. 

Die Fortbildung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beraten oder im Medizin- und Sozialrecht tätig sind. Sie vermittelt einen kompakten, systematischen Überblick über das Berufs-, Zulassungs- und Vergütungsrecht und greift die aktuellen Streitfragen zur EBM-Vergütung und zur Weiterbildungsfinanzierung als besonders praxisrelevante Ausgangspunkte auf.

BUCHUNG & DETAILS 
Dienstag, 24.11.2026: 13:30 - 19:00 Uhr

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