DAI: Versorgungsausgleich: Handlungsbedarf erkennen, Verfahren aktiv gestalten
Neue Entscheidungen, internationale Bezüge und typische Fehlerquellen: Am 27.4.2026 analysiert Walther Siede (Richter am Oberlandesgericht), praxisnah die zentralen Problemfelder des Versorgungsausgleichs – von schuldrechtlichem Ausgleich über Abänderung bis zu aktuellen Reformüberlegungen. Mit konkreten Beispielsfällen für die anwaltliche Strategie und ihre Auswirkungen.
Das Recht des Versorgungsausgleichs stellt den Anwalt vor erhebliche Herausforderungen. Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs war ursprünglich mit der Zielsetzung erlassen worden, den Versorgungsausgleich so zu ändern, dass er nicht mehr eine primär Spezialisten vorbehaltene Materie darstellt, sondern von jedermann, der mit einem Scheidungsverfahren konfrontiert ist, einfach nachvollzogen und angewandt werden kann. Die Zahl der seitdem veröffentlichten Entscheidungen lässt Zweifel aufkommen, ob dieses Ziel erreicht wurde. In besonderer Weise ist die anwaltliche Vertretung in Verfahren zum schuldrechtlichen Ausgleich, wegen Abfindung und wegen Abänderung gefordert, da es hier nicht ausreicht, das primär durch das Gericht geführte Verfahren sachkundig zu begleiten und auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Der anwaltliche Vertreter muss das Verfahren zum richtigen Zeitpunkt aktiv anstoßen, den Gegenstand bestimmen und durch sachgerechten Vortrag auf ein den Bedürfnissen des Mandanten entsprechendes Ergebnis hinwirken.
Der Online-Vortrag soll das hierfür notwendige Know-how vermitteln. Er wird abgerundet durch einen Überblick über international-privatrechtliche und verfahrensrechtliche Aspekte des Verfahrens in Versorgungsausgleichssachen sowie einen Bericht über wichtige Entscheidungen der letzten 12 Monate zum Versorgungsausgleich.
Der Referent ist Mitglied eines Familiensenats des OLG München. Er war als Referent am BMJV im Referat Versorgungsausgleich tätig. Zudem ist er als Kommentator des Versorgungsausgleichsrechts (Grüneberg und Johannsen/Henrich/Althammer) tätig sowie als Herausgeber der Kommentierung zum Versorgungsausgleich in BeckOGK sowie durch vielfältige Veröffentlichungen zu Themen des Versorgungsausgleichs in Erscheinung getreten.
Mehr Details zu der Fortbildung (5 h – nach § 15 FAO) finden Sie hier.
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