Verhandlungsmandate in Sachen Beweismittel - Rat
Die Mitgliedstaaten haben sich am 06. Juni 2019 darauf geeinigt, der Europäischen Kommission zwei Mandate für die Aufnahme internationaler Verhandlungen im Bereich des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln zu erteilen.
Beide Mandate stehen im Zusammenhang mit dem E-Evidence-Paket, das derzeit das Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Dieses sieht vor, dass Justizbehörden eines Staates, die eine Anordnung zur Beweisgewinnung in einem anderen Staat erlassen, dort mit privaten Dienstanbietern zusammenarbeiten, gegebenenfalls auch außerhalb der Union. Der Rat erteilte der Kommission zum einen ein Mandat für Verhandlungen mit den USA. Dadurch sollen Rechtskollisionen, die beispielsweise durch den US Cloud Act entstehen können, vermieden und gemeinsame Regeln für die Anordnungen festgelegt werden.
Das zweite Mandat bezieht sich auf Verhandlungen über ein Zweites Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen des Europarats über Cyberkriminalität. Auch hier muss sichergestellt werden, dass die geplanten Regelungen mit der E-Evidence-Verordnung und übrigem EU-Recht übereinstimmen. Unter anderem im Bereich von Grundrechtsgarantien in Bezug auf Datenschutz, Privatsphäre und Verfahrensrechte von Personen wurden Modifikationen im Vergleich zu den Kommissionsvorschlägen vorgenommen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (Juni 2019)
- Pressemitteilung des Rates (Juni 2019)
- Mandat für Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten (Juni 2019)
- Verhandlungsmandat zum Zweiten Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen (Juni 2019)