Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 13/2019 v. 28.06.2019

Polnisches Gesetz zur Herabsetzung des Ruhestandsalters für oberste Richter - EuGH

28.06.2019Newsletter

Der EuGH hat am 24. Juni 2019 entschieden, dass das polnische Gesetz zur Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter des Obersten Gerichts gegen Europarecht verstößt.

Das polnische Gesetz von April 2018 setzt das Ruhestandsalter für Richter des Obersten Gerichts von 70 auf 65 Jahre herab. Das Gesetz sieht weiter vor, dass die Amtszeit über das 65. Lebensjahr nur auf Antrag und durch Entscheidung des Präsidenten verlängert werden kann. Die Entscheidung des Präsidenten steht allein in seinem Ermessen, unterliegt keinen objektiven Kriterien und kann nicht mittels eines Rechtsbehelfs angegriffen werden.

Im Juli 2018 hat die Europäische Kommission gegen das Gesetz ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Kommission war der Auffassung, dass das Gesetz gegen das Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 19 Abs. 1 EUV sowie Artikel 47 EU Grundrechtecharta verstößt. Der EuGH schloss sich dieser Auffassung an und betonte, dass der Grundsatz der Unabsetzbarkeit der Richter sowie ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz wesentliche Grundsätze des Unionsrechts seien. Von diesen Grundsätzen könne nur ausnahmsweise durch ein legitimes Ziel abgewichen werden, begrenzende Maßnahmen müssten verhältnismäßig sein. Die Richter sahen diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall als nicht gegeben an.

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