Länderspezifische Empfehlungen vom Rat übernommen
Der Rat hat am 08. Juli 2019 die von der Europäischen Kommission vorgelegten länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters weitestgehend übernommen und veröffentlicht.
In Bezug auf Deutschland decken sich die Forderungen überwiegend mit denen des Vorjahres. So werden die Wettbewerbsschranken bei Unternehmensdienstleistungen in Deutschland im EU-Vergleich als hoch angesehen. Der Rat fordert Investitionen in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation. Auch die Digitalisierung komme nur schleppend voran. Des Weiteren werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die erzielten Fortschritte im Hinblick auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigungszahlen über wirkungsvolle Reformen und Investitionsstrategien auszubauen.
Hinsichtlich der Freien Berufe werden Exklusivitätsrechte sowie Preis- und Gebührenordnungen von der Kommission als Behinderung des Wettbewerbs eingestuft. Deutschland wird wie schon im letzten Jahr empfohlen, gerade in diesem Sektor den Wettbewerb zu verstärken.
Weiterführende Links:
- Presserklärung des Rates (Juli 2019)
- Empfehlung des Rates (Juli 2019)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 12/2019