Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2019 v. 26.07.2019

Rechtsstaatlichkeit – Europäische Kommission

26.07.2019Newsletter

Nachdem die Europäische Kommission im April einen Reflexionsprozess über die Rechtsstaatlichkeit angestoßen hat, in dem unter anderem eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Instrumente für die Überwachung, Bewertung und den Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Union vorgenommen werden soll, hat sie nun in einer Mitteilung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen.

Die Kommission hat drei konkrete Initiativen mit unterschiedlichen Handlungsschwerpunkten vorgestellt. Erstens soll zur Förderung einer europaweiten Kultur der Rechtsstaatlichkeit eine jährliche Veranstaltung für einen gezielten Dialog mit der Zivilgesellschaft gestartet werden. Zudem sollen EU-Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden und andere Akteure wie der Europarat eingebunden werden. Zur Vorbeugung von Rechtsstaatlichkeitsproblemen wurde zweitens ein jährlicher Überprüfungszyklus beschlossen, zu dem auch ein jährlicher Bericht über die Rechtstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten gehören soll. Dazu soll auch das EU-Justizbarometer weiterentwickelt werden. Nationale Kontaktpersonen sollen den Informationsfluss gewährleisten. Drittens wird die Kommission zur Reaktion auf Verstöße weiterhin von ihren Durchsetzungsbefugnissen Gebrauch machen. So soll bei Vertragsverletzungsverfahren ein strategischer Ansatz verfolgt werden und bei Bedarf auch Interimsmaßnahmen ergriffen und auf beschleunigte Verfahren hingewirkt werden. Die Kommission ruft den Rat und das EP ferner dazu auf, Überlegungen zu einem gemeinsamen Vorgehen bei Verfahren nach Art. 7 EUV anzustellen.

Hintergrund ist, dass sich die Situation in zahlreichen Mitgliedstaaten in den letzten Jahren verschlechtert hat. Ein funktionierender Rechtsstaat ist jedoch Grundlage dafür, dass die Bürger die Rechte, die das EU-Recht ihnen verleiht, in Anspruch nehmen können und dass die Mitgliedstaaten sich gegenseitig vertrauen.

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