Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2019 v. 20.09.2019

Korruption – Verstoßverfahren gegen Deutschland

20.09.2019Newsletter

Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats hat ein Verstoßverfahren aufgrund mangelnden Fortschritts hinsichtlich der Bekämpfung von Korruption gegen Deutschland eingeleitet.

Dem im August veröffentlichten Zweiten Umsetzungsbericht zufolge hat Deutschland die Empfehlungen, die GRECO Deutschland gegenüber im Jahr 2015 ausgesprochen hat, in „insgesamt sehr geringem“ Grad umgesetzt. Der Bericht untersucht die Bereiche Richterschaft, Staatsanwaltschaft und die Gesetzgebung und spricht konkrete Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung sowie Vorschläge zur Förderung eines Bewusstseins in den betroffenen Gruppen aus.

Hinsichtlich der Staatsanwälte wurde unter anderem empfohlen, die Abschaffung des Rechts des Justizministers, im Einzelfall externe Weisungen zu erteilen, in Erwägung zu ziehen bzw. Transparenz, Fairness und Kontrolle der Ausübung des Weisungsrechts sicherzustellen. Das Weisungsrecht ist erst im Mai 2019 vom EuGH als Hindernis der Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften angegriffen worden (s. hierzu BRAK-Nr. 245/2019). Auch die Empfehlungen, die hinsichtlich der Mitglieder des Bundestages gemacht wurden, seien alle nicht vollständig umgesetzt worden. GRECO bemängelt insbesondere, dass es keinen weiteren Fortschritt hinsichtlich der Transparenz des parlamentarischen Verfahrens gegeben habe. Daran änderten auch die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen nichts.

Auf alle Mitgliedstaaten bezogen, kommt der aktuelle GRECO Jahresbericht für 2018 zu dem Ergebnis, dass sich die Umsetzung der Empfehlungen insgesamt verlangsamt habe. Bis Ende des Jahres seien nur 34% der Empfehlungen umgesetzt worden.

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