Schutz vertraulicher Informationen - Konsultation Kommission
Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zu ihrem Mitteilungsentwurf betreffend Schutzmaßnahmen für vertrauliche Informationen im Rahmen der privaten Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts durch nationale Gerichte. Die Einreichung von Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation ist bis zum 18. Oktober 2019 möglich.
Hintergrund des Mitteilungsentwurfs ist die Richtlinie 2014/104/EU, mit der Bürger und Unternehmen leichter Schadensersatzansprüche geltend machen können, wenn sie durch einen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften geschädigt worden sind. Da bei nationalen Gerichten häufig die Offenlegung von Beweismitteln beantragt wird, die vertrauliche Informationen erhalten, müssen die nationalen Gerichte die Offenlegung dieser Beweismittel anordnen können bzw. umgekehrt wirksame Mittel zum Schutz vertraulicher Informationen zur Verfügung stellen. Mit dem Mitteilungsentwurf sollen praktische Orientierungshilfen sowie Beurteilungskriterien vorgestellt werden. Ausdrücklich wird auf die Privilegien der Angehörigen von Rechtsberufen hingewiesen.
Weiterführende Links:
- Konsultation der Europäischen Kommission (EN) (Juli 2019)
- Mitteilungsentwurf der Europäischen Kommission (Juli 2019)