Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2019 v. 20.09.2019

Verfahren für geringfügige Forderungen - Leitfäden der Kommission

20.09.2019Newsletter

Die Europäische Kommission hat sowohl den Praktischen Leitfaden für das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, als auch den Leitfaden für Anwender des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen überarbeitet.

Mit dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen soll die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten mit einem Streitwert von höchstens 5.000 Euro innerhalb der EU vereinfacht und beschleunigt werden. Die aktualisierten Leitfäden stellen die Hintergründe des Verfahrens sowie die einzelnen Verfahrensschritte dar. Es werden praktische Hilfestellungen von der Einleitung des Verfahrens über das Verfahren nach Eingang der Forderung bei Gericht und das Urteil bis zur Anerkennung und Vollstreckung gegeben. Während der Praktische Leitfaden eine vertiefte Darstellung enthält, dient der Leitfaden für Anwender der Darstellung der wichtigsten praktischen Aspekte.

Weiterführender Link:

Leitfäden der Europäischen Kommission (Juli 2019)