Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2019 v. 04.10.2019

„Recht auf Vergessenwerden“ – EuGH-Urteile

04.10.2019Newsletter

Der EuGH hat sich in den Rechtssachen (C- 136/17 und 507/17) mit dem sogenannten „Recht auf Vergessenwerden“ befasst. Zum einen urteilte der EuGH in der Rechtssache C136/17, dass das Verbot der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten neben Webseitenbetreibern auch für Suchmaschinen gelte, da sie für die Listung verantwortlich seien.

In der Rechtssache C-597/17 entschied er, dass das „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet nicht weltweit für Suchmaschinen gelte. Jedoch müssten die Links aus allen EU-Versionen der Suchmaschine gelöscht werden. Der EuGH wies dabei auf die besondere Verantwortung von Suchmaschinenbetreibern hin. Diese müssten Maßnahmen ergreifen, um die Internetnutzer davon abzuhalten, von einem Mitgliedstaat auf die Suchergebnisse von Versionen von Nichtmitgliedstaaten zuzugreifen.

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