Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2019 v. 04.10.2019

Zugang zum Rechtsbeistand – Umsetzungsbericht der Kommission

04.10.2019Newsletter

Am 26. September 2019 hat die Europäische Kommission ihren Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2013/48/EU, die den Zugang zu einem Rechtsbeistand regelt, veröffentlicht. Sie kommt darin unter anderem zu dem Schluss, dass eine Überarbeitung der Richtlinie nicht erforderlich ist.

Die Richtlinie aus dem Jahr 2013 ist Teil des Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren. Sie betrifft die Rechte von Verdächtigen und beschuldigten Personen auf Zugang zu einem Rechtsbeistand unabhängig davon, ob ihnen die Freiheit entzogen wurde. Zudem sind Kommunikationsrechte, beispielsweise mit Angehörigen und Konsularbehörden umfasst.

Die meisten Probleme ergeben sich dem Bericht zufolge hinsichtlich des Umfangs der nach der Richtlinie gewährten Rechte. So erforderten diese in einigen Ländern einen formalen Akt, um aktiviert zu werden, oder sie gelten nicht für Personen, denen die Freiheit nicht entzogen wurde. Ferner sei der Umfang möglicher Abweichungen betroffen sowie der Verzicht auf das Recht. Schließlich stellten sich Probleme im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl.

Hinsichtlich der Vertraulichkeit der anwaltlichen Kommunikation, die in Artikel 4 der Richtlinie verankert ist, stellt der Bericht fest, dass in einigen Mitgliedstaaten bestimmte Personengruppen in bestimmten Verfahrensabschnitten nicht berücksichtigt würden oder dass in den Rechtsvorschriften nicht auf bestimmte Kommunikationsmethoden wie Treffen, Telefonate, Schriftverkehr und ähnliches eingegangen werde. In vier Mitgliedstaaten seien zudem Abweichungen von der Vertraulichkeit gesetzlich zulässig, was die Rechtlinie nicht vorsieht.

Nachdem zu Ablauf der Umsetzungsfrist neun Staaten, darunter Deutschland, die Richtlinie nicht umgesetzt hatten, laufen derzeit noch Vertragsverletzungsverfahren, auch wenn zwischenzeitlich alle Staaten die vollständige Umsetzung gemeldet haben.

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