Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2019 v. 18.10.2019

Schlussfolgerungen 10 Jahre EU-Grundrechtscharta – Rat

18.10.2019Newsletter

Der Rat hat am 7. Oktober 2019 Schlussfolgerungen anlässlich des zehnten Jahrestages der EU-Grundrechtecharta angenommen. Darin bekräftigt er, dass die EU auf gemeinsamen Werten wie dem Respekt für die Menschenwürde und für Menschenrechte, Demokratie, Gleichheit sowie Rechtsstaatlichkeit begründet ist. Diese Werte sind Grundpfeiler der Union und müssen daher von allen Mitgliedstaaten ausnahmslos und in vollem Umfang berücksichtigt werden. Der Rat bekräftigt weiter, dass der Beitritt der EU zur EMRK weiterhin angestrebt wird. Ferner ruft er dazu auf, von unnötigen, ungesetzlichen oder willkürlichen Restriktionen gegen die Zivilbevölkerung abzusehen.

Die EU-Grundrechtecharta wurde bereits im Dezember 2000 proklamiert, rechtlich bindend wurde sie jedoch erst mit dem Vertrag von Lissabon im Dezember 2007. Eine aktuelle Eurobarometer-Umfrage zum Bekanntheitsgrad der Charta zeigt, dass 42% der Befragten von der Charta gehört haben und 12% wissen, worum es sich dabei handelt. Der Rat ruft die Mitgliedstaaten nun auch dazu auf, die Bekanntheit durch gezielte Aktivitäten zu fördern.

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