Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 19/2019 v. 31.10.2019

EU-Antidiskriminierungsrichtlinie - Rat

31.10.2019Newsletter

Am 24. Oktober 2019 erfolgte im Rat eine Orientierungsaussprache über die verstärkte Bekämpfung von Diskriminierungen in der EU.

Ziel der Aussprache war es, eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Situation vorzunehmen und mögliche Wege zu ermitteln, um den Kampf der EU gegen Diskriminierung über den Bereich der Beschäftigung hinaus voranzubringen. Derzeit decken die EU-Rechtsvorschriften die vier Hauptgründe für Diskriminierung - Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung - nur im Bereich Beschäftigung und Beruf ab. Umfragen zeigen aber, dass jeder fünfte Mensch in der EU Diskriminierung oder Belästigung ausgesetzt ist. Für eine im Jahr 2008 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Antidiskriminierungsrichtlinie konnten im Rat bisher keine Mehrheiten gefunden werden.

Viele Minister und die Kommission äußerten ihre Enttäuschung darüber, dass die Richtlinie noch nicht verabschiedet ist. Die Mehrheit der Diskussionsteilnehmer erkannte an, dass Homophobie, Rassismus und Hassreden in Europa auf dem Vormarsch sind. Diskutiert wurde auch das mangelnde Einvernehmen der Mitgliedstaaten über die Bereiche, die unter die EU-Antidiskriminierungsvorschriften fallen.

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