Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 20/2019 v. 15.11.2019

Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften – Zustimmung Rat

15.11.2019Newsletter

Am 8. November 2019 hat nun auch der Rat dem Richtlinienvorschlag zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften (sog. Omnibus-Richtlinie) zugestimmt.

Das EP hatte zwar bereits am 17. April 2019 der am 22. März 2019 erfolgten politischen Einigung zugestimmt, jedoch wurde ein sog. Berichtigungsverfahren durchgeführt, das eine nochmalige Zustimmung des EP notwendig machte. Diese erfolgte am 10. Oktober 2019. Die Richtlinie muss somit nur noch im EU- Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt dann am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Umsetzungsfrist beträgt 24 Monate.

Es werden vier Richtlinien (zu unlauteren Geschäftspraktiken, zu Verbraucherrechten, zu unlauteren Vertragsbedingungen und zur Preisangabe) überarbeitet. Insgesamt soll mehr Transparenz bei Online-Geschäften erreicht werden, insbesondere was die Nutzung von Online-Bewertungen, die personalisierte Preisgestaltung mit Hilfe von Algorithmen oder die Heraufstufung von Produkten infolge "kostenpflichtiger Platzierungen" betrifft. Regelungen erfolgen zudem hinsichtlich "Produkten von zweierlei Qualität" und der Einbeziehung von Waren mit digitalen Elementen sowie zur Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen. Zudem werden klarere Sanktionsregelungen bei Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften vorgesehen. Es steht den Mitgliedstaaten frei, weitergehend Bestimmungen gegen unerbetene Besuche eines Gewerbetreibenden und sog. Kaffeefahrten zu erlassen. Letzteres hatte auch die BRAK in ihrer Stellungnahme gefordert.

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