Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 21/2019 v. 29.11.2019

Bewertung Fahrplan zu Europäischem Vollstreckungstitel – Kommission

29.11.2019Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 22. November 2019 eine Umfrage zu ihrem Fahrplan zur Bewertung des Europäischen Vollstreckungstitels (EVT) veröffentlicht.

EVT erleichtern die länderübergreifende Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen zu unbestrittenen Forderungen. Mit der EVT-Verordnung (EG Nr. 805/2004) können langwierige und kostspielige Zwischenverfahren („Exequaturverfahren“) für einige Arten von zivil- und handelsrechtlichen Forderungen beseitigt werden. Die Neufassung der EuGVVO (Brüssel-I-Verordnung), mit der das Exequaturverfahren für alle Zivil- und Handelssachen abgeschafft wurde, sieht einen parallel möglichen Mechanismus für die Vollstreckung im Ausland vor.

Mit der Evaluierung, die sich auf den Zeitraum von 2006 bis 2019 erstreckt, soll geprüft werden, ob die EVT-Verordnung funktioniert und noch notwendig ist. Die Frist für Stellungnahmen endet am 20. Dezember 2019.

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