Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 21/2019 v. 29.11.2019

DSGVO – Konsultation zu Leitlinien zu Art. 25 DSGVO

29.11.2019Newsletter

Der Europäische Datenschutzausschuss führt derzeit eine öffentliche Konsultation zu Leitlinien zur Anwendung von Art. 25 DSGVO - Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen durch. Interessenträger haben bis zum 16. Januar 2020 Zeit, darauf zu antworten.

In den Leitlinien wird dargelegt, dass die zentrale Verpflichtung von Art. 25 die effektive Durchsetzung der Datenschutzprinzipien und der Rechte der betroffenen Personen durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen ist. Die Verpflichteten müssen daher angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und technische Sicherungen einsetzen. Die Verantwortlichen müssen auf dem Laufenden hinsichtlich des technischen Fortschritts bleiben, um eine kontinuierliche, effektive Umsetzung zu gewährleisten. Die Guidelines führen hierzu Elemente, die berücksichtigt werden müssen, auf. Ferner müssen vorgegebene Einstellungen den Datenschutz einhalten. Schließlich werden praktische Anleitungen gegeben, wie die Prinzipien aus Art. 5 (1) effektiv umgesetzt werde können.

Weiterführender Link: