Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 22/2019 v. 13.12.2019

Opferrechte – Schlussfolgerungen des Rats

13.12.2019Newsletter

Der Rat hat ferner am 3. Dezember 2019 Schlussfolgerungen zu den Opferrechten angenommen. Darin fordert er die Europäische Kommission dazu auf, eine Strategie zur Stärkung der Rechte der Opfer für den Zeitraum 2020 - 2024 zu erarbeiten.

Der bestehende EU-Rechtsrahmen soll einer Bewertung unterzogen werden, ein Fokus soll hierbei auf der Entschädigungsrichtlinie liegen. Ferner soll der Informationsaustausch der verschiedenen Akteure verbessert werden. Die Mitgliedstaaten werden u.a. dazu aufgerufen, die bestehenden EU-Instrumente auf diesem Gebiet vollständig umzusetzen und einen umfassenden und ganzheitlichen Ansatz für die Rechte der Opfer zu gewährleisten. Zudem muss es auf nationaler Ebene Strategien und Maßnahmen dazu geben, dass die Opfer Zugang zu Entschädigung haben. Die Maßnahmen können beispielsweise darin bestehen, Möglichkeiten zur Nutzung neuer Technologien auszuloten. Für Amtsträger, die mit Entschädigungsregelungen befasst sind, soll es Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen geben. Schließlich müssen die EU-Fördermittel hierzu in vollem Umfang genützt werden.

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