Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 4/2019 v. 21.02.2019

Konsultation zur Bewertung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen

21.02.2019Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 4. Februar 2019 eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der europäischen Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO) veröffentlicht. Da die Vertikal-GVO am 31. Mai 2022 außer Kraft tritt, prüft die Kommission, ob die Vertikal-GVO und die hierzu bestehenden Leitlinien für vertikale Beschränkungen auslaufen können oder verlängert oder überarbeitet werden müssen. Die Konsultation umfasst Fragen zur Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und zum Mehrwert der bisherigen Rechtsetzung. Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist bis zum 27. Mai 2019 möglich.

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