Urheberrechtsreform
Das EP hat am 26. März in erster Lesung die Richtlinie zum neuen Urheberrecht angenommen. Mitte Februar hatten Vertreter des EP und des Rates hierzu bereits eine Einigung erzielt, die nun von beiden Institutionen bestätigt werden muss. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die Rechte und Pflichten des Urheberrechts, die außerhalb des Internets bereits seit langem gelten, auch dort Anwendung finden.
Dementsprechend sollen die Kreativen und Verleger gestärkt werden. Ein weiteres Ziel ist der Schutz der Meinungsfreiheit. Neue Anreize sollen für Internetplattformen geschaffen werden, die Arbeit von Künstlern und Journalisten zu bezahlen. Bestimmte Inhalte wie Memes oder GIFs sollen aber weiterhin frei geteilt werden können, Nachrichtenartikel in sehr kurzen Auszügen verlinkt. Eine große öffentliche Diskussion hatte es insbesondere um die sogenannten Uploadfilter (ehemals Artikel 13, nun Artikel 17) und das Leistungsschutzrecht (ehemals Artikel 11, nun Artikel 15) gegeben, die beide weiterhin in der Richtlinie enthalten sind. Nun müssen noch die Mitgliedstaaten den vom EP angenommenen Text beschließen, dann haben sie zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in die nationale Gesetzgebung umzusetzen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (März 2019)
- Richtlinientext (März 2019)