Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 8/2019 v. 18.04.2019

Änderung der Satzung des EuGH – Annahme Rat

18.04.2019Newsletter

Der Rat hat am 9. April 2019 durch eine neue Verordnung die Satzung des EuGH geändert. Durch die Änderung der Satzung, die vom Präsidenten des EuGH selbst angestoßen worden war, soll dessen - durch einen enormen Anstieg der anhängigen Rechtssachen hervorgerufene - Arbeitsbelastung verringert werden.

Es wird ein neuer Filtermechanismus für Rechtsmittel eingeführt. Betroffen sind Rechtsmittel im Zusammenhang mit Entscheidungen des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum, des Gemeinschaftlichen Sortenamts, der Europäischen Chemikalienagentur und der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit. Rechtsmittel, die in Rechtssachen eingelegt werden, die bereits durch die unabhängige Beschwerdekammer und anschließend durch das Gericht überprüft worden sind, werden nur dann zugelassen, wenn nachgewiesen wird, dass sie eine für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des EU-Rechts bedeutsame Frage aufwerfen. Statistiken haben gezeigt, dass viele solcher Rechtsmittel zurückgewiesen werden, weil sie eindeutig unbegründet oder offensichtlich unzulässig sind. Mit dieser Änderung sind auch Änderungen der Verfahrensordnung des EuGH verbunden.

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