Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde – Zustimmung EP
Das EP hat am 16. April 2019 der am 14. Februar 2019 erfolgten politischen Einigung über den Verordnungsvorschlag zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde zugestimmt.
Mit der Arbeitsbehörde soll die Mobilität von Bürgern auf dem europäischen Arbeitsmarkt erleichtert werden. So wird sie das Netz der europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) unterstützen und Aufgaben der Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit übernehmen. Die Mitgliedstaaten nehmen an den Tätigkeiten der Arbeitsbehörde nur auf freiwilliger Basis teil.
Der Rat muss noch formell zustimmen, damit die Verordnung im EU- Amtsblatt bekannt gemacht werden kann.
Weiterführende Links:
- Legislative Entschließung des EP (April 2019)
- Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission (EN) (März 2018)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 04/2019