Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 9/2019 v. 03.05.2019

Investitionsgerichtsbarkeit in CETA- Abkommen - Gutachten EuGH

03.05.2019Newsletter

Der EuGH hat in der Gutachtensache (1/17) am 30. April 2019 entschieden, dass der im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) vorgesehene Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten mit dem EU- Recht vereinbar ist.

Am 30. Oktober 2016 haben Kanada und die EU und ihre Mitgliedstaaten das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) abgeschlossen. Vorgesehen wird in diesem ein Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten dergestalt, dass zunächst ein Gericht und eine Rechtsbehelfsinstanz eingerichtet werden, später dann ein multilateraler Investitionsgerichtshof. Am 7. September 2017 hat Belgien den Gerichtshof um ein Gutachten zu der Frage ersucht, ob dieser Mechanismus mit EU- Recht vereinbar ist. Der EuGH gelangt zu dem Schluss, dass das Abkommen den in ihm vorgesehenen Gerichten nicht die Zuständigkeit überträgt, andere Vorschriften des Unionsrechts als die des Abkommens auszulegen oder anzuwenden. Die Autonomie der Rechtsordnung der Union wird durch das Abkommen nicht beeinträchtigt.

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