Weißbuch Künstliche Intelligenz - KOM
Am 19. Februar 2020 hat die Europäische Kommission das Weißbuch „Künstliche Intelligenz“ vorgestellt. In diesem wird der Wille betont, dass die Europäische Union einen europäischen Rechtsrahmen zur Nutzung von KI-Technologie schaffen möchte.
In ihrem Weißbuch betont die Kommission, dass die EU künftig eine verstärkte Führungsrolle in der Entwicklung im Bereich Künstliche Intelligenz einnehmen möchte, aber auch, dass KI-Systeme in bestimmten Zusammenhängen komplex sind und erhebliche Risiken bergen können. Aus diesem Grund schlägt sie in der rechtlichen Behandlung ein Abstufungssystem zwischen KI-Technologie mit hohem Risiko, deren Entwicklung und Anwendung regulierte werden solle, und weniger risikobehafteten Systemen vor, die einer freiwilligen Kontrolle unterliegen sollen.
Bei Systemen mit hohem Risiko will die Kommission durch klare Vorschriften sichergestellt wissen, dass die Achtung der Grundrechte und insbesondere die Nichtdiskriminierung und der Zugang zum Recht gewährleistet bleiben, dass sie transparent sind und dass am Ende immer der Mensch die letzte Entscheidung hat.
Darüber hinaus wird angesprochen, unter welchen Umständen die Nutzung von biometrischer Fernidentifizierung gestattet sei. Das Konsultationsverfahren läuft bis Ende Mai 2020. In einem am selben Tag veröffentlichten Bericht hinsichtlich der Haftung im Bereich Künstliche Intelligenz kündigt die Kommission eine Überarbeitung der geltenden Produkthaftungsrichtlinie hinsichtlich einer Anpassung an die besonderen Erfordernisse durch KI-Technologie an.
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