Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 08/2020

Umsetzung der Opferschutzrichtlinie – KOM

15.05.2020Newsletter

Die Kommission kommt in ihrem Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2012/29/EU über die Rechte von Opfern von Straftaten vom 11. Mai 2020 zu dem Schluss, dass die Richtlinie ein wertvolles Instrument der Opferschutzpolitik der EU darstellt, aber ihr volles Potenzial noch nicht ausgeschöpft ist.

Demnach ist die Durchführung der Richtlinie insgesamt nicht zufriedenstellend, was insbesondere auf eine unvollständige und nicht ordnungsgemäße Umsetzung zurückzuführen sei. Besondere Probleme ergeben sich demnach im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen, Unterstützungsdiensten und dem Schutz im Einklang mit den individuellen Bedürfnissen der Opfer. Weniger problematisch sind hingegen die Bestimmungen über die Verfahrensrechte und die Wiedergutmachung.

Die Richtlinie wurde im Oktober 2012 angenommen und musste bis zum 16. November 2015 in nationales Recht umgesetzt werden. Im vergangenen Sommer hatte die Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen zahlreiche Staaten wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie eingeleitet.

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