Verpflichtendes Lobbyregister für alle EU-Organe – EP
Am 12. Mai 2020 nahm die Verhandlungsgruppe des Europaparlaments die Arbeit für ein verpflichtendes Lobbyregister für die EU-Organe auf.
Im Oktober 2016 wurde das Projekt eines verbindlichen Lobbyregisters für die EU-Organe von der Europäischen Kommission im Rahmen der sog. Transparenzinitiative angeregt. Geplant war, durch eine Interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Kommission ein verbindliches Transparenzregister zu schaffen. Diese Bemühungen scheiterten im Oktober 2018 dadurch, dass das Parlament den Grundsatz der Konditionalität – welcher für die Kommission unabdingbar war – ablehnte. Der Grundsatz sieht vor, dass Interessenvertreter erst nach Eintragung in das Transparenzregister Kontakt mit den Europäischen Institutionen aufnehmen können.
Die Verhandlungsgruppe des Europaparlaments unter der Leitung von Katharina Barley (SPD) und Danuta Hübner (polnische Christdemokratin) haben sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahresende verbindliche Regeln zu schaffen.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BRAK Nr. 05/2017 (Februar 2017)