Vorschlag zur Überarbeitung der Kriterien der Veröffentlichung des EU-Amtsblatts – KOM
Die Europäische Kommission hat am 22. Juni 2020 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
In dem Vorschlag zur Änderung der seit dem Jahr 2013 bestehenden Verordnung geht es um die Einführung einer elektronischen Signatur, welche auf aktuellem Stand der Technik die Echtheit ausgedruckter Dokumente der in elektronischer Form publizierten Dokumente des EU-Amtsblatts gewährleistet. Gleichzeitig soll das EU-Amtsblatt damit an geltende Datenschutzbestimmungen angepasst werden. Stellungnahmen dazu nimmt die Kommission bis zum 17. August 2020 entgegen.
Weiterführender Link:
- Vorschlag der Kommission (Juni 2020)