Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2020

EU-Vietnam Freihandelsabkommen – KOM

Am 1. August 2020 ist das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Vietnam in Kraft getreten. Bereits im Februar 2020 billigte das Europäische Parlament den Vertragstext und auch der Rat stimmte diesem im März 2020 zu. Vietnam ratifizierte das Abkommen am 8. Juni 2020.

21.08.2020Newsletter

Durch das Abkommen sollen die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und Vietnam vereinfacht und verbessert werden. Das Abkommen sieht vor, dass auf EU-Exportwaren künftig keine Zölle mehr erhoben werden. Daneben enthält das Freihandelsabkommen wie schon CETA Regelungen, welche eine Investitionsgerichtsbarkeit für EU‑Handels- und Investitionsabkommen errichtet sowie Regelungen zur Nachhaltigkeit. Im Hinblick auf die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen enthält das Abkommen in Artikel 8.10 eine Regelung für den Marktzugang sowie die Pflicht zur Inländergleichbehandlung (Artikel 8.11). In Anlange 8-A und 8-B des Abkommens finden sich spezielle Regelungen für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr für die jeweiligen Dienstleistungssektoren. Die Anlagen geben für Rechtsanwälte im Wesentlichen die Regelungen der Richtlinie 98/5/EG wieder und geben eine Übersicht über sonstige nationale Berufszugangs- und Ausübungsregelungen.

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