Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2020

Ratifizierung und Beitritt Großbritanniens und Nordirlands

01.10.2020Newsletter

Am 28. September 2020 hinterlegten Großbritannien und Nordirland ihre Urkunden über den Beitritt des Haager Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005 sowie ihre Ratifizierungsurkunden zum Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen vom 23. November 2007.

Beide Abkommen sind von der EU unterzeichnet und ratifiziert, sodass bis zum Ende des Jahres und damit bis zum Ende der Übergangsfrist, die Regelungen auf Großbritannien und Nordirland weiterhin Anwendung finden. Diese neuen Beitritts- und Ratifikationsurkunden gewährleisten die Kontinuität bei der Anwendung dieser Übereinkommen auch nach Ende der Übergangszeit und damit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU.

Das Vereinigte Königreich ist seit 1955 Mitglied der Haager Konferenz und derzeit an 13 Konventionen der Haager Konferenz gebunden. Gegenwärtig sind 31 Staaten und die EU durch das Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen von 2005 und 40 Staaten und die EU durch das Unterhaltsübereinkommen von 2007 gebunden.

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