Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2020

Entschließungen zum Gesetz über digitale Dienste – EP

29.10.2020Newsletter

Das EP hat am 20. Oktober 2020 auf seiner Plenarsitzung in Brüssel drei Initiativberichte zum geplanten Gesetz über digitale Dienste angenommen.

Verabschiedet wurden die Entschließung des EP zum „Gesetz über digitale Dienste: Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts“, die Entschließung des EP zum „Gesetz über digitale Dienste: Anpassung der handels- und zivilrechtlichen Vorschriften für online-tätige Unternehmen“ und die Entschließung des EP zum „Gesetz über digitale Dienste und die Grundrechte betreffenden Fragen“. Hintergrund ist das von der Europäischen Kommission für das vierte Quartal 2020 geplante Legislativpaket über digitale Dienste, in dem die Kommission die Leitlinien für den Umgang der EU mit den Herausforderungen durch die zunehmende Digitalisierung festlegen will. In den drei Entschließungen legt das EP seine Prioritäten für den geplanten Rechtsakt der Kommission fest. Dabei wird zu unterschiedlichen Aspekten des Bereichs digitaler Binnenmarkt Stellung genommen. In den Entschließungen fordert das EP unter anderem, dass die Regeln des zukünftigen Gesetzes über digitale Dienste auf für außerhalb der EU niedergelassene Anbieter gelten sollen, dass Verbraucher zukünftig besser vor illegalen Produkten geschützt werden, strengere Kriterien in Bezug auf Algorithmen und besondere Regeln für große Plattformen, die über den Marktzugang entscheiden.

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