Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2020

Studie und Initiativbericht Sorgfaltspflichten – EP

29.10.2020Newsletter

Im Oktober 2020 veröffentlichte der Forschungsdienst des EP eine Studie zu den Sorgfaltspflichten und der Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen.

Die Studie gibt einen Überblick über eine Vielzahl von in den letzten Jahren veröffentlichten Dokumenten zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen, welche von Unternehmen hervorgerufen wurden. Dargestellt werden Berichte und Studien der Europäischen Kommission, der OECD und der Europäischen Agentur für Grundrechte (European Fundamental Right Agency, FRA). Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass im Bereich des Umweltschutzes und der Menschenrechte keine ausreichenden nationalen und europäischen Regelungen existieren.

Auch der Rechtsausschuss des EP (JURI) beschäftigte sich nun im Rahmen eines Initiativberichts zu Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen (2020/2129(INL)) mit der Thematik. Der Bericht erkennt dieselben Defizite, wie sie sich aus der Studie ergeben an und bemängelt, dass Betroffenen bei Rechtsverletzungen keine adäquaten Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Der Initiativbericht enthält eine Empfehlung für die Ausarbeitung einer Richtlinie. Der Richtlinienvorschlag sieht einen Überwachungsmechanismus mit laufenden Kontrollpflichten für Unternehmen vor, die Schaffung von Konzepten zur Prävention von Menschenrechts- und Umweltverstößen unter Einbeziehung von Interessenträgern, Offenlegungspflichten für nichtfinanzielle Informationen sowie die Schaffung eines Beschwerdeverfahrens. Neben den Pflichten für Unternehmen sollen die Mitgliedstaaten durch die Richtlinie ermächtigt werden, weitere Rechtsbehelfe zu schaffen und Verstöße gegen die Richtlinie zu sanktionieren.

Weiterführende Links: