Vorschlag für eine Richtlinie für Mindestlöhne – KOM
Die Europäische Kommission hat am 28. Oktober 2020 einen Vorschlag für eine Richtlinie für Mindestlöhne von tarifvertraglich gebundenem Arbeitnehmer/ -innen veröffentlicht. Die Einführung einheitlicher Mindestlöhne soll geschlechterspezifische Lohngefälle beseitigen, angemessene Lebensstandards schaffen und Armut bekämpfen. Durch den Richtlinienvorschlag soll ein einheitlicher Rahmen für Mindestlöhne von tarifvertraglich gebundenen Arbeitnehmern/ -innen geschaffen werden.
Der Richtlinienvorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten mit den Sozialpartnern finanzielle Kapazitäten besprechen und sowohl sektorspezifische als auch branchenübergreifende Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung führen. Sofern weniger als 70% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Mitgliedstaates von tarifvertraglichen Regelungen erfasst sind, sieht die Richtlinie vor, dass der Staat zusätzliche Gesetze zur Wahrung der Mindestlöhne erlässt und einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen aufstellt. Darüber hinaus werden Kriterien für die Bemessung von Mindestlöhnen festgelegt. Schließlich verpflichtet der Richtlinienvorschlag die Mitgliedstaaten, die Höhe des Mindestlohns regelmäßig auf seine Angemessenheit zu überprüfen und Arbeitnehmer/ -innen Rechtsbehelfe zur Verfügung zu stellen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung und Richtlinienvorschlag der Kommission (Oktober 2020)