Schlussfolgerungen zu Aktionsplan – RAT
Der Rat hat am 17. November 2020 Schlussfolgerungen zum Aktionsplan der Europäischen Kommission für Menschenrechte und Demokratie im Zeitraum 2021 – 2025 angenommen. Zu dessen Prioritäten zählt die Unterstützung von Menschenrechtsaktivisten, auch in Bezug auf ihre anwaltliche Unterstützung.
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich darin zur Achtung von Menschenrechten bei allen Handlungen der EU in Zeiten, in denen diese Werte Herausforderungen unterworfen sind. Die Schlussfolgerungen behandeln beispielsweise die Folgen der Coronapandemie, Rechtsstaatlichkeit, gleiche Rechte für Mädchen und Frauen und die Herausforderungen neuer Technologien und verweisen weiter auf den Aktionsplan.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rates (EN) (November 2020)
- Schlussfolgerungen des Rates (EN) (November 2020)
- Siehe hierzu Nachrichten aus Brüssel 06/2020