Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 21/2020

EU-Sanktionsregime für Menschenrechtsverletzungen – RAT

10.12.2020Newsletter

Der Rat hat am 7. Dezember 2020 einen Beschluss und eine Verordnung über ein globales Sanktionssystem für Menschenrechtsverstöße angenommen. Durch die neuen Regelungen soll es erstmals möglich sein, Personen und Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverstöße verantwortlich oder daran beteiligt sind und mit ihnen in Verbindung stehen, mit Sanktionen belegen zu können, egal wo diese Taten begangen worden sind. Bislang war dies nur für Verstöße in bestimmten Konfliktregionen aufgrund von Einzelmaßnahmen möglich. Die Sanktionen sind auf staatliche wie nichtstaatliche Akteure anwendbar.

Zu den Maßnahmen zählen Einreiseverbote für Einzelpersonen und das Einfrieren von Geldern. Personen und Einrichtungen in der EU wird es zudem untersagt, den in der Liste aufgeführten Personen Mittel zur Verfügung zu stellen. Sie können für Handlungen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Verstöße wie Folter, Sklaverei, außergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen verhängt werden. In der Verordnung wird betont, dass diese mit den Rechten und Grundsätzen der EU-Grundrechtecharta, insbesondere dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf Verteidigung sowie auf den Schutz personenbezogener Daten in Einklang steht. Der Rat ist nun dafür zuständig, auf Vorschlag eines Mitgliedstaates oder des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik die Sanktionsliste zu erstellen, zu überprüfen und zu ändern.

Rat und Kommission hatten sich bereits in ihrem EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2020 – 2024) dazu verpflichtet, ein solches System einzuführen. Die Verordnung und der Beschluss wurden am 7. Dezember 2020 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung ist am 8. Dezember 2020 in Kraft getreten.

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