Schlussfolgerungen zu Menschenrechten und globalen Lieferketten – RAT
Der Rat hat am 1. Dezember 2020 auch Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die Europäische Kommission sowie die Mitgliedstaaten dazu auffordert, Menschenrechte in globalen Lieferketten zu stärken. Derzeit verschlechtere sich auch aufgrund der Coronapandemie die Lage von Teilen der Arbeitskräfte in diesen Lieferketten, Arbeitszeiten gingen zurück. Dies habe zu einem weltweiten Einkommensverlust geführt. Deswegen soll die Kommission einen Aktionsplan und einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen für eine nachhaltige Unternehmensführung vorlegen.
Schwerpunkte sollen auf der nachhaltigen Gestaltung globaler Lieferketten, der Förderung von Menschenrechten, von Standards für die sozialen wie ökologischen Sorgfaltspflichten sowie auf Transparenz liegen. Die Kommission soll dabei u. a. sicherstellen, dass diejenigen, die derartige Rechtsverletzungen erlitten haben, Zugang zu effektiver Abhilfe haben. Die Mitgliedstaaten werden dazu aufgefordert, die wirksame Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte zu verstärken. Die Schlussfolgerungen wurden im schriftlichen Verfahren gebilligt.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rates (Dezember 2020)
- Schlussfolgerungen des Rates (EN) (Dezember 2020)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 18/2020