Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 21/2020

Schlussfolgerungen zum EuHB – RAT

10.12.2020Newsletter

Der Rat hat am 1. Dezember 2020 Schlussfolgerungen zu aktuellen Entwicklungen und dem künftigen Vorgehen bezüglich des Europäischen Haftbefehls (EuHB) angenommen. Der EuHB hat sich zum zentralen Element im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität entwickelt, dennoch besteht an einigen Stellen Verbesserungspotential.

Der Rat erachtet insbesondere eine Verbesserung der Umsetzung und Anwendung des zugrundeliegenden Rahmenbeschlusses in den Mitgliedstaaten für notwendig. Zudem sollen die Vollstreckungsbehörden im Hinblick auf Grundrechtsbeurteilungen unterstützt werden. Geklärt werden müsse zudem der Umgang mit Auslieferungsersuchen von Unionsbürgern an Drittstaaten. Zudem zeigte sich im Zuge der Coronapandemie Verbesserungsbedarf bei den Übergabeverfahren. Schließlich bedürfen Verfahrensaspekte der Klärung, hierzu zählen Übersetzungen, Verfahrensrechte und Alternativen zur Inhaftierung. Diesbezüglich ersucht der Rat die EU-Grundrechteagentur FRA, wie bereits in der Vergangenheit Studien durchzuführen und dabei besonders die Erfahrungen von Rechtsanwälten zu berücksichtigen, die mit solchen Auslieferungsverfahren zu tun haben.

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