Brüssel-la-Verordnung auf dem Prüfstand – KOM
Die Europäische Kommission hat die Überprüfung der Brüssel-la-Verordnung (EU) Nr. 1251/2012 zum Thema grenzüberschreitender Rechtsverkehr eingeleitet und eine öffentliche Konsultation publiziert.
Die Verordnung regelt die gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen innerhalb der EU. Die Kommission will Möglichkeiten zur Vereinfachung und Modernisierung prüfen. Dabei geht es unter anderem um Rechtsunsicherheiten bei der Definition des Begriffs „Gericht“ und beim Ausschluss der Schiedsgerichtsbarkeit. Mithin steht eine Vereinheitlichung der Zuständigkeitsvorschriften für Beklagte aus Drittstaaten zur Diskussion. Ziel ist es, die Rechtssicherheit zu stärken, den Zugang zur Justiz zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Die Konsultation richtet sich vorrangig an Rechtsanwender und soll Erfahrungen aus der Praxis in den weiteren Überprüfungsprozess einbeziehen. Die Frist zur Teilnahme an der Konsultation endet am 24. November 2026.
Weiterführende Links:
- Brüssel Ia-Verordnung (Dezember 2012)