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BDSG

  • Sind bei Mandatsende noch Vergütungsansprüche offen, müssen Anwält:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen die Handakten nicht an ihre Mandaten herausgeben. Datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche höhlen dieses Zurückbehaltungsrecht aus. Die Spitzenverbände der drei Berufe fordern in einer gemeinsamen Erklärung, dass in das BDSG eine Ausnahmeregelung zu ihrem Schutz aufgenommen wird.
  • Das Bundesdatenschutzgesetz soll nach einer Evaluierung überarbeitet und insbesondere die Datenschutzaufsicht vereinheitlicht werden. Die BRAK begrüßt das im Grundsatz, hält aber an ihrer Forderung fest, die Datenschutzaufsicht über die Anwaltschaft zum Schutz des Mandatsgeheimnisses in die Hände der anwaltlichen Selbstverwaltung zu legen.